Standsicherheit von Schornsteinen – Deckendurchführungen – Dachdurchführungen

Deckendurchführung – Betondecke

Deckendurchführung gilt gleichzeitig als seitliche Abstützung

Schornsteinwangen dürfen durch Decken, Unterzüge und andere Bauteile nicht unterbrochen, nicht belastet und nicht auf sonstige Weise gefährlich beansprucht werden.

Die Aussparrungen im Deckendurchgangsbereich sind umlaufend ca. 2-3 cm größer als das Schornsteinaußenmaß herzustellen.

Wird die Decke nach Errichtung des Schornsteins betoniert, ist vor dem Betonieren eine umlaufende Dehnfuge von ca. 10 mm einzuarbeiten damit der Schornstein nicht eingespannt wird.

Deckendurchführung – Holzdecke

Deckendurchführung gilt gleichzeitig als seitliche Abstützung

Holzbalkendecken, Dachbalken aus Holz oder ähnliche, streifenförmig an Schornsteine angrenzende Bauteile aus brennbaren Baustoffen müssen einen Abstand von mind. 2 cm haben.

Um den Schornstein ist eine umlaufende Dehnfuge von mind. 10mm einzuarbeiten.

Die seitliche Abstützung ist in Form einer Ausbetonierung herzustellen.

Dachdurchführung

Dachdurchführung gilt gleichzeitig als seitliche Abstützung

Sparrenhalter

Alternativ bieten viele Schornsteinhersteller zugelassene Sparrenhalterungen für Ihre Systeme an.

Diese eignen sich hervorragend für den nachträglichen Einbau und bieten ein hohes Maß an Stabilität.

Sie dient zur seitlichen Fixierung des Schornsteins im Bereich der Holzdecke oder der Sparrenlage.

Sie kann auch als Zwischensparren- oder Untersparrenhalterung eingesetzt werden.

Die Sparrenhalterung ersetzt den Betonkranz in der Dachdurchführung.

Standsicherheit von Schornsteinen

Der Nachweis der Standsicherheit ist nach DIN 18160 T.1 Abschn.13 zu führen.

Schornsteine müssen standsicher errichtet werden, insbesondere auf tragfähigen Fundamenten oder Bauteilen gestützt sein.

In der Regel ist davon auszugehen dass der Schornstein keine Zugspannungen aufnehmen kann.

Damit hat die Eigenlast des Schornsteins allein sicherzustellen dass es unter Einfluss der Windkraft nicht zum Kippen des Schornsteins kommt.

Die zulässige Höhe des Schornsteins über der höchsten seitlichen Abstützung ist infolge dessen begrenzt und wird vom Hersteller genau angegeben.

Die vom jeweiligen Hersteller angegebenen Höhen über der höchsten seitlichen Abstützung dürfen nicht überschritten werden.

Sollten sich bei der Planung größere Höhen ergeben so ist dies durch besondere bauliche Maßnahmen wie z.B. Winkeleiseneinfassung oder biegesteife Verbindungen möglich.

Hierbei ist der Nachweis der Standsicherheit im Einzelfall durch den Planer zu erbringen!

Beispiel für eine Schornsteinausführung für größere Höhen über der letzten seitlichen Abstützung.

Verwendung von Aussteifungen in den Eckzellen.

Beispiel für eine Schornsteinausführung für größere Höhen über der letzten seitlichen Abstützung.

Verwendung von Winkeleisen als statische Absicherung für den freistehenden Teil über Dach.